Der Sachverständige / Gutachter

verfügt über besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen auf einem abgrenzbaren Spezialgebiet. Er erbringt die gutachterlichen Leistungen persönlich, unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungs-frei. Er ist grundsätzlich eine natürliche Person - nie  eine Organisation oder eine juristische Person.
 

Qualifikation - Der Sachverständige sollte nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein oder öffentlich bestellt und vereidigt für das Fachgebiet der Immobilienbewertung. Die Zertifizierung muss von einer in Deutschland akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgesprochen worden sein. Die HypZert GmbH ist eine in Deutschland akkreditierte Zertifizierungsstelle.
 

Sachverständige ohne diese Anerkennung haben keine umfangreiche Prüfung abgelegt, verfügen möglicherweise nicht über ausreichende berufliche Ausbildung und sind nicht zur Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtet.
 

Ortstermin - Jeder Sachverständige/Gutachter sollte eine örtliche Besichtigung des Bewertungsobjekts vornehmen, um die Wertermittlung durchzuführen.