Der Sachverständige / Gutachter
verfügt über
besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen auf einem
abgrenzbaren Spezialgebiet. Er erbringt die gutachterlichen
Leistungen persönlich, unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und
weisungs-frei. Er ist grundsätzlich eine natürliche Person - nie
eine Organisation oder eine juristische Person.
Qualifikation - Der
Sachverständige sollte nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein
oder öffentlich bestellt und vereidigt für das Fachgebiet der
Immobilienbewertung. Die Zertifizierung muss von einer in Deutschland
akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgesprochen worden sein. Die
HypZert GmbH ist eine in Deutschland akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Sachverständige
ohne diese Anerkennung haben keine umfangreiche Prüfung abgelegt,
verfügen möglicherweise nicht über ausreichende berufliche Ausbildung
und sind nicht zur Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtet.
Ortstermin - Jeder Sachverständige/Gutachter sollte
eine örtliche Besichtigung des Bewertungsobjekts vornehmen, um die
Wertermittlung durchzuführen. |
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