Grundsätze - Nachfolgend finden Sie
die Grundsätze der Sachverständigenordnung
der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen,
denen ich mich verpflichte.
Unabhängigkeit
- Sachverständige dürfen sich bei der Erbringung ihrer Leistungen keiner
Einflussnahme aussetzen, die ihre Vertrauenswürdigkeit und die
Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen gefährden.
Weisungsfreiheit
- Sachverständige
dürfen keine Verpflichtungen eingehen, die geeignet sind, ihre
tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen.
Gewissenhaftigkeit - Sachverständige haben ihre
Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft,
Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt ordentlicher Sachverständiger zu
erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen ihrer fachlichen Beurteilungen
sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu
begründen.
Persönliche Aufgabenerfüllung -
Sachverständige haben die von ihnen angeforderten Leistungen unter
Anwendung der ihnen zuerkannten Sachkunde in eigener Person zu
erbringen.
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