Das
Sachverständigengutachten
Die Qualität des Sachverständigengutachtens für eine Immobilienbewertung
können Sie mit den folgenden Fragen und Anmerkungen überprüfen.
Wird die Mehrzahl der Fragen mit „Nein“ beantwortet,
kann mit hoher Wahrscheinlichkeit einem solchen Gutachten kein Vertrauen
beigemessen werden.
Form des Gutachtens
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Jedes Gutachten ist schriftlich zu erstatten.
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Jedes Gutachten ist persönlich vom Sachverständigen zu unterschreiben.
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Jedes Gutachten sollte zur Vermeidung von unerwünschten Änderungen so
gebunden sein, dass ein Austausch oder Entfernen von Seiten nicht
möglich ist.
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Hat der Sachverständige Unterlagen beschafft (z.B. Grundbuchauszug,
Lagepläne), stellt er die Gebühren in Rechnung. Diese Unterlagen sind
dann auch zu übergeben.
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