Gesetzliche Grundlagen zum Energieausweis
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind in Deutschland und
in den anderen EU-Ländern Energieausweise, auch im Gebäudebestand,
eingeführt worden. Zu den sich aus der EnEV ergebenden Verpflichtungen
zählt die Erstellung bzw. Vorlage von Energieausweisen. Den Verbrauchern
soll durch diese Ausweise eine vergleichende Beurteilung der
Energieeffizienz ermöglicht werden. In den folgenden Fällen ist ein
Energieausweis bzw. der Aushang Pflicht.
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Neubauten
benötigen einen Energieausweis. Wird ein Gebäude errichtet,
hat der Bauherr sicherzustellen, dass dem Eigentümer des Gebäudes ein
Bedarfsausweis für das fertiggestellte Gebäude vorgelegt wird.
(Eigentümer und Bauherr können identisch sein.)
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Vermietung und Verkauf: Eigentümer benötigen einen
Energie-ausweis, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten,
verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet, dem interessierten
Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf
Anfrage zugänglich zu machen. Bei
bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt
werden.
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