-
Aushangpflicht für öffentliche Nichtwohngebäude: Gebäude mit mehr als 1000
Quadratmetern Nutzfläche benötigen einen Energieaus-weis, wenn in diesen
Gebäuden Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von
Menschen öffentliche Dienstleistungen er-bringen und deshalb häufig
aufgesucht werden. Der Aushang der Energieausweise hebt die besondere
Pflicht der öffentlichen Hand hervor und unterstreicht deren
Vorbildfunktion. In solchen Gebäuden muss ein Energieausweis auch ohne
Vermietung oder Verkauf der Immobilie an einer für die Öffentlichkeit
gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.
-
Ausnahme: Baudenkmäler benötigen keinen Energieausweis.
Was steht im Energieausweis?
Im Energieausweis wird grundsätzlich der Endenergiebedarf und im
Bedarfsausweis auch der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom
konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung
und Warmwasserbereitung an.
Der Primärenergiebedarf bildet die
Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Je niedriger der Wert für den
Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des
Gebäudes.
|
|
 |
 |